AGB's
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Diana Jung Immobilien
Wir sind vom Verkäufer bzw. Vermieter oder einem Bevollmächtigten beauftragt, das Objekt zu den im Exposé genannten Bedingungen anzubieten. Unsere Angebote sind freibleibend. Unsere mündlichen und schriftlichen Informationen beruhen auf den vom Verkäufer bzw. Vermieter stammenden Angaben, für deren Richtigkeit wir keine Haftung übernehmen können. Wir haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits. Unsere Informationen sind vertraulich und nur für den Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte, insbesondere an wirtschaftlich oder rechtlich mit dem Empfänger verbundene Unternehmen, bedarf unserer Zustimmung. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein anderweitiger Vertrag zustande, so ist der Empfänger verpflichtet, uns Schadenersatz mindestens in der Höhe des entgangenen Erfolgshonorars zu zahlen. Sollte unser Angebot bereits bekannt sein, besteht die Verpflichtung sofortiger Mitteilung. Andernfalls gilt der Nachweis als anerkannt und verpflichtet im Falle eines Vertragsabschlusses zur Zahlung des Erfolgshonorars. Mit uns aufgenommene Verhandlungen gelten als Auftrag und Annahme der vorstehenden Bedingungen. Danach mit dem Eigentümer selbst geführte Verhandlungen verpflichten zur Zahlung des Erfolgshonorars im Falle eines Vertragsabschlusses. Das Erfolgshonorar errechnet sich aus dem Kaufpreis für das Objekt zuzüglich etwaiger weiterer Leistungen, die dem Verkäufer oder einem Dritten zugutekommen (z.B. Übernahme Grundbuchlasten, Ablösung von Einrichtungen etc.), bzw. bei Vermietung aus der Nettomonatsmiete zuzüglich eventueller Nebenleistungen (z.B. Ablöse etc.), nicht jedoch Nebenkosten. Unser Anspruch auf das Erfolgshonorar entsteht und ist fällig mit Abschluss des Hauptvertrages (Kauf-, Mietvertrages usw.), auch wenn dieser erst nach Beendigung des Maklerauftrages, aber aufgrund unserer abweichenden Bedingungen abgeschlossen wird oder der wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag erreicht wird. Das Erfolgshonorar ist auch dann zur Zahlung fällig, wenn der durch Zwangsversteigerung oder wenn statt des Auftragsgeschäfts ein Ersatzgeschäft (Verkauf statt Vermietung/Verpachtung oder ein Vertrag über ein anderes dem Anbieter gehörendes Objekt/Pacht) zustande kommt. Dies gilt ebenso für die Einräumung von Optionsrechten. Wir sind berechtigt, für beide Vertragspartner entgeltlich tätig zu sein. Kaufpreiszahlungen werden von uns nicht entgegengenommen. Sie sind einschließlich evtl. Nebenleistungen direkt an den Verkäufer zu erbringen. Wir sind berechtigt, bei Vertragsabschluss anwesend zu sein und eine vollständige Vertragsabschrift zu erhalten. Kommt ein Vertrag ohne die Mitwirkung der Firma Diana Jung Immobilien zustande, so ist der Vertragspartner und der Kauf- bzw. Abschlusspreis auf Anforderung zu benennen und zu belegen. Das Auftragsverhältnis zwischen Kauf- bzw. Mietinteressent und der Firma Diana Jung Immobilien ist grundsätzlich unbefristet, kann aber von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Im Verkehr mit Kaufleuten ist Heidelberg Erfüllungsort und Gerichtsstand.
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